Andere Sprachen

Möglichkeit der Teilnahme an Kursen in anderen Sprachen außer Englisch

Gelegentlich bekommen wir Anfragen von Referendaren, die sich für die Teilnahme an einem Fachsprachkurs in einer anderen Sprache als Englisch interessieren. Während wir mangels Nachfrage leider keine besonderen Kurse für Referendare in anderen Sprachen anbieten können, gibt es in der Regel trotzdem Möglichkeiten, an einem Kurs teilzunehmen.

Ihre Möglichkeiten

  1. Sofern Sie noch an der FAU immatrikuliert sind, dürfen Sie weiterhin das Kursangebot für Studierende der Rechtswissenschaft unentgeltlich wahrnehmen.
  2. Wenn Sie an der FAU als Mitarbeiter/in eingestellt sind, dürfen Sie Kurse für Studierende der Rechtswissenschaft belegen. Es fällt in diesem Fall ein Kursbeitrag in Höhe von 30 Euro pro Semesterwochenstunde an. Sie dürfen zwar keine Prüfungen ablegen, können aber eine bestätigung Ihrer Teilnahme beantragen.
  3. Wenn Sie weder immatrikuliert noch Mitarbeiter(in der FAU sind: Eventuell besteht die Möglichkeit, einen juristischen Fachsprachurs als Zusatzqualifikation im Rahmen des Referendariats zu belegen, und dafür auch einen Zuschuss zu bekommen, wenn Sie während Ihres Studiums keine Fachsprachkurse in der jeweiligen Sprache belegt haben.

Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an solchen Kursen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir können dann für Sie herausfinden, welche Möglichkeiten im Einzelfall in Frage kommen.